Mietbedingungen
der Werges GmbH
Sie mieten von der
Werges GmbH, nachfolgend Vermieter genannt, zu folgenden Bedingungen, soweit im
Einzelfall nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.
Vermietung nur an
Personen über 18 Jahre.
Die Mietzeit beginnt
bei Abholung und ist sofort anzugeben, eine längere Mietzeit als angegeben, ist
uns unverzüglich mitzuteilen.
Standorte der
Mietgeräte oder Standortwechsel sind dem Vermieter bei Abholung anzuzeigen.
Die Mietgeräte werden
vom Vermieter sauber und in funktionstüchtigem Zustand übergeben, wovon sich
der Mieter überzeugt hat. Der Mieter trägt die Verantwortung, dass das
gemietete Gerät sauber und in rücknahmefähigem
Zustand zurückgegeben wird. Der Mieter ist verpflichtet, schwer oder überhaupt
nicht zu reinigende Verschmutzungen zu verhindern (z.B. Anstrich,
Putzarbeiten).
Der Mieter ist
alleiniger Benutzer des gemieteten Gerätes, jede Weiter- und Untervermietung
ist untersagt.
Der Mieter
verpflichtet sich, dass er mit dem gemieteten Gerät umzugehen versteht und
körperlich und geistig dazu in der Lage ist es zu bedienen.
Der Mieter ist für
die Einhaltung der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften alleine
verantwortlich. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch
Nichtbeachtung dieser Vorschriften oder falsche Bedienung hervorgerufen werden.
Für Diebstahl und
Abhandenkommen, sowie für Schäden durch Feuer, Nachlässigkeit, nicht Beachtung
der Bedienungsanleitung und Einweisung haftet ausschließlich der Mieter.
Der Mieter sorgt für
die erforderliche Genehmigung beim Ordnungsamt für Arbeiten mit dem Gerät
(Bühne, Radlader, Minibagger) auf öffentlichen
Straßen und Plätzen.
Benutzt der Mieter
Mietgegenstände im öffentlichen Verkehr, so ist er für den verkehrsgerechten
Einsatz haftbar. Auch ist er verpflichtet zu überprüfen ob ihm eventuell
entsprechend nötige Genehmigungen vorliegen und seinerseits entsprechende
Haftpflicht-/Betriebshaftpflicht- Versicherungen vorhanden sind. Für Fahrzeuge
und Maschinen, die auf der Straße selbstfahrend ohne eigenes Nummernschild
transportiert werden, tritt der Mieter haftpflichtmäßig an Halter statt. Der
Mieter ist verpflichtet sich zu vergewissern, dass evtl. Schäden durch seine
Haftpflicht-/Betriebshaftpflicht- Versicherungen gedeckt sind.
Für Schäden die durch
Transport und Einsatz der Mietgeräte dem Mieter oder Dritten entstehen, haftet
ausschließlich der Mieter.
Sollte am
Mietgegenstand während der Einsatzzeit ein Defekt festgestellt werden, so ist
das Gerät sofort stillzulegen und dem Vermieter zurückzugeben oder der
Vermieter ist sofort zu verständigen.
Sollte eine der
vorstehenden Bestimmungen aus gesetzlichen Gründen ungültig sein oder ungültig
werden, so wird hierbei die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Allgemeine Bedingungen
des Mietvertrags:
Dem Mieter ist
bekannt, dass sich die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, von
dem er sich überzeugt hat.
Die Mietsache bleibt
Eigentum des Vermieters.
Fahrten ins Ausland,
insbesondere in osteuropäische Länder, sind nicht gestattet.
Der Mieter haftet für
sämtliche Schäden, die an oder durch die Mietsache entstehen. Bei Diebstahl
haftet der Mieter ganz für die Mietsache.
Der Vermieter
übernimmt keine Haftung bei Personenschäden, die durch die Mietsache entstehen.
Im Falle eines
Unfalls hat der Mieter die Selbstbeteiligungssumme der Versicherung des
Anhängers zu zahlen. Schäden an fremden Fahrzeugen werden durch die
Versicherung des ziehenden Fahrzeugs gedeckt.
Der Mieter ist im
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, auch zum Mitführen von Anhängern.
Dem Vermieter ist es
gestattet, eine Kopie des Fahrzeugscheins des ziehenden Autos und des
Führerscheins für die Dauer des Mietzeitraums zu erstellen.
? Für zukünftige
Vermietungen ist es dem Vermieter gestattet, die Kopie des Fahrzeugscheins und
des Führerscheins zu archivieren.