Mietbedingungen der Werges GmbH

 

Sie mieten von der Werges GmbH, nachfolgend Vermieter genannt, zu folgenden Bedingungen, soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.

Vermietung nur an Personen über 18 Jahre.

Die Mietzeit beginnt bei Abholung und ist sofort anzugeben, eine längere Mietzeit als angegeben, ist uns unverzüglich mitzuteilen.

Standorte der Mietgeräte oder Standortwechsel sind dem Vermieter bei Abholung anzuzeigen.

Die Mietgeräte werden vom Vermieter sauber und in funktionstüchtigem Zustand übergeben, wovon sich der Mieter überzeugt hat. Der Mieter trägt die Verantwortung, dass das gemietete Gerät sauber und in rücknahmefähigem Zustand zurückgegeben wird. Der Mieter ist verpflichtet, schwer oder überhaupt nicht zu reinigende Verschmutzungen zu verhindern (z.B. Anstrich, Putzarbeiten).

Der Mieter ist alleiniger Benutzer des gemieteten Gerätes, jede Weiter- und Untervermietung ist untersagt.

Der Mieter verpflichtet sich, dass er mit dem gemieteten Gerät umzugehen versteht und körperlich und geistig dazu in der Lage ist es zu bedienen.

Der Mieter ist für die Einhaltung der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften alleine verantwortlich. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften oder falsche Bedienung hervorgerufen werden.

Für Diebstahl und Abhandenkommen, sowie für Schäden durch Feuer, Nachlässigkeit, nicht Beachtung der Bedienungsanleitung und Einweisung haftet ausschließlich der Mieter.

Der Mieter sorgt für die erforderliche Genehmigung beim Ordnungsamt für Arbeiten mit dem Gerät (Bühne, Radlader, Minibagger) auf öffentlichen Straßen und Plätzen.

Benutzt der Mieter Mietgegenstände im öffentlichen Verkehr, so ist er für den verkehrsgerechten Einsatz haftbar. Auch ist er verpflichtet zu überprüfen ob ihm eventuell entsprechend nötige Genehmigungen vorliegen und seinerseits entsprechende Haftpflicht-/Betriebshaftpflicht- Versicherungen vorhanden sind. Für Fahrzeuge und Maschinen, die auf der Straße selbstfahrend ohne eigenes Nummernschild transportiert werden, tritt der Mieter haftpflichtmäßig an Halter statt. Der Mieter ist verpflichtet sich zu vergewissern, dass evtl. Schäden durch seine Haftpflicht-/Betriebshaftpflicht- Versicherungen gedeckt sind.

Für Schäden die durch Transport und Einsatz der Mietgeräte dem Mieter oder Dritten entstehen, haftet ausschließlich der Mieter.

Sollte am Mietgegenstand während der Einsatzzeit ein Defekt festgestellt werden, so ist das Gerät sofort stillzulegen und dem Vermieter zurückzugeben oder der Vermieter ist sofort zu verständigen.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen aus gesetzlichen Gründen ungültig sein oder ungültig werden, so wird hierbei die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

Allgemeine Bedingungen des Mietvertrags:

Dem Mieter ist bekannt, dass sich die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, von dem er sich überzeugt hat.

Die Mietsache bleibt Eigentum des Vermieters.

Fahrten ins Ausland, insbesondere in osteuropäische Länder, sind nicht gestattet.

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die an oder durch die Mietsache entstehen. Bei Diebstahl haftet der Mieter ganz für die Mietsache.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Personenschäden, die durch die Mietsache entstehen.

Im Falle eines Unfalls hat der Mieter die Selbstbeteiligungssumme der Versicherung des Anhängers zu zahlen. Schäden an fremden Fahrzeugen werden durch die Versicherung des ziehenden Fahrzeugs gedeckt.

Der Mieter ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, auch zum Mitführen von Anhängern.

Dem Vermieter ist es gestattet, eine Kopie des Fahrzeugscheins des ziehenden Autos und des Führerscheins für die Dauer des Mietzeitraums zu erstellen.

? Für zukünftige Vermietungen ist es dem Vermieter gestattet, die Kopie des Fahrzeugscheins und des Führerscheins zu archivieren.